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  2. Rechtliches
  3. Terms & Conditions Wacken Wednesday 2021

Allgemeine Geschäftsbedingungen Wacken Wednesday 2021

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wacken Wednesday 2021

  1. Allgemeine Bestimmungen
  2. Park- und Campingordnung
  3. Alternative Streitbeilegung für Verbraucher

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Veranstalter

WOA Festival GmbH, Schenefelder Straße 17, D-25596 Wacken, Tel: +49 (0) 4827 – 999 66 0, Fax: +49 (0) 4827 – 999 66 980 E-Mail: headquarter@wacken.com Geschäftsführung: Thomas Jensen - Handelsregister: AG Schleswig - HRB 11116 FL

1.2. Geltung der AGB

1.21. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Inhaber von Eintrittskarten für den „Wacken Wednesday 2021“, dem zusätzlichen Veranstaltungstag und dem damit verbundenen Zutritt auf die besonders ausgewiesenen Veranstaltungsflächen am Mittwoch den 28.07.2021 zum Besuch der dort stattfindenden musikalischen Darbietungen. Zusätzlich zu diesen AGB gelten die AGB des Wacken Open Air 2021 soweit diesen AGB nicht widersprochen wird oder in diesen AGB zusätzliche Regelungen getroffen werden. Die AGB des Wacken Open Air 2021 gelten auch dann wenn der eigentliche Zeitraum der Geltung in Abweichung zu diesen AGB beschrieben worden ist. Es wird klargestellt, dass es sich bei dem „Wacken Wedsday“ und dem „Wacken Open Air 2021“ um unterschiedliche Veranstaltungen handelt. Besucher des „Wacken Wednesday“ benötigen ebenfalls ein gültiges Ticket für das „Wacken Open Air 2021“.

1.2.2. Diese AGB gelten zwischen dem Inhaber einer Eintrittskarte („Besucher“) und der Veranstalterin, der WOA Festival GmbH („Veranstalter“). Durch den Kauf einer Eintrittskarte schließt der Besucher mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung „Wacken Wednesday 2021“. Voraussetzung für den Zutritt einer Eintrittskarte für den „Wacken Wednesday“ ist eine Eintrittskarte für die Veranstaltung „Wacken Open Air 2021“

1.2.3. Jeder Besucher erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGB sowie die Hausordnung und die Park- und Campingordnung an. Der Verkauf der Eintrittskarten für die Veranstaltung findet ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Käufer statt. Der Käufer erwirbt pro erworbener Eintrittskarte ein personalisiertes Besuchsrecht, das nur für denjenigen Ticketinhaber gilt, dessen Name in dem dafür vorgesehenen Feld auf der Eintrittskarte eingetragen ist.

 

1.3. Begriffsbestimmungen

1.3.1 Veranstaltung: Die Veranstaltung „Wacken Wednesday“ besteht aus der Gesamtheit der Programmabfolgen (Musik und Rahmenprogramm) im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Wacken Wednesday“ sowie die unmittelbar zu dieser Veranstaltung vom Veranstalter getroffenen Vorkehrungen zur Anreise, zum Aufenthalt und zur Abreise der Besucher zur Veranstaltung.

1.4. Tickets; Weiterverkaufsverbot; Vertragsstrafe

1.4.1. Tickets sind ausschließlich bei der SH Promotion GmbH & Co. KG (www.metaltix.com) und ausgewählten Reisepartnern zu erwerben. Es gelten für den Erwerb die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SH Promotion GmbH & Co. KG. Diese sind unter https://www.metaltix.com/agb abrufbar.  Jeder Kunde darf maximal zehn (10) Tickets erwerben. Sollte die Anzahl der von einem Kunden georderten Tickets zehn (10) überschreiten, behält der Veranstalter sich vor, die über diese Beschränkungen hinausgehenden Bestellungen durch den Ticketanbieter stornieren zu lassen. Nach der Entwertung durch den Veranstalter oder ein von dem Veranstalter beauftragtes Unternehmen, ist eine Übertragung nicht mehr zulässig.

1.4.2 Alle Tickets sind digitale Tickets die dem Besucher digital übermittelt werden. Alle Tickets werden personalisiert, der Besucher erhält ein personalisiertes Besuchsrecht. Der Zutritt wird nur mit einem gültigen mit einem Namen versehen “Wacken Wednesday“ Ticket sowie einem gültigen WOA 2021 Ticket und in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis gestattet.

1.4.3. Der Veranstalter stimmt der Übertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten bei einem berechtigten Interesse grundsätzlich zu, die Übertragung des Besuchsrechtes ist ausschließlich über die Übertragungsplattform von Metaltix möglich. Eintrittskarten für den „Wacken Wedsday 2021“ können ausschließlich unter metaltix.com an Inhaber von Eintrittskarten für das „Wacken Open Air 2021“ übertragen werden.

14.4. Der Veranstalter stimmt der Übertragung auch dann grundsätzlich zu, wenn die Übertragungsplattform nicht eingeführt werden kann, es sei denn:

1.4.5 gegen den Dritten besteht ein Hausverbot

1.4.6. das Besuchsrecht wird zu einem höheren Preis, zzgl. etwaiger Gebühren, angeboten als für den Nennpreis der Eintrittskarte.

1.4.7. es handelt sich um einen gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf.

1.4.8. der Verkauf wird von nicht autorisierten Dritten, insbesondere Internetdienstleistern vermittelt, über nicht autorisierte Dritte durchgeführt oder von nicht autorisierten Dritten abgewickelt, insbesondere von vom Veranstalter nicht autorisierten Marktplätzen und Ticketweiterverkäufern im Internet (z. B. Ebay, etc.).

1.4.9. die Übertragung steht in direktem oder indirektem Zusammenhang mit Werbemaßnahmen, nicht autorisierten Reisepaketen, Bonuszugaben oder Gewinnspielen

1.4.10. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit, und der Veranstalter ist zum entschädigungslosen Einzug dieser Eintrittskarte berechtigt. Bei Verlust der Eintrittskarte erfolgt kein Ersatz.

1.4.11. Der Erwerber einer Eintrittskarte verpflichtet sich, bei Veräußerung (einschließlich der entgeltfreien Weitergabe) des Besuchsrechts oder von Tickets ohne ausdrücklichen Hinweis auf diese AGB, insbesondere auf die Weitergabebeschränkungen dieser Ziffer und die Geltung dieser AGB hinzuweisen und diese als Vertragsbestandteil zu vereinbaren.

1.4.12. Jeder Besucher, der Eintrittskarten unter schuldhaftem Verstoß gegen vorstehende Zustimmungsvoraussetzungen anbietet oder weitergibt, zahlt dem Veranstalter eine angemessene Vertragsstrafe je vertragswidrig angebotener Eintrittskarte bzw. angebotenem Besuchsrecht, die nach billigem Ermessen vom Veranstalter festgelegt wird. Die Höhe der Vertragsstrafe, die höchstens 2.500,00 EUR betragen darf, kann der Besucher gerichtlich auf Angemessenheit überprüfen lassen. Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere Anzahl und Schwere der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers zur Schadenswiedergutmachung, etwaige Wiederholungstäterschaft und die Anzahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie angestrebte bzw. etwaig erzielte Gewinne. Bei einem Verstoß gegen vorstehendes Verbot ist der Veranstalter berechtigt, das Besuchsrecht zu entziehen, bzw. die Eintrittskarte einzuziehen. Dies gilt auch dann, wenn die Eintrittskarte von einem Dritten gutgläubig erworben wurde.

1.5. Einlass; Einlasskontrolle

1.5.1. Der Zutritt zum besonders ausgewiesenen Gelände des „Wacken Wednesday“ ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder unversehrtem Festivalbändchen (im Folgenden „Wristband“ genannt) möglich. Beim ersten Einlass ist die Karte vorzuzeigen, die an der Bandausgabe gegen das Wristband eingetauscht werden muss. Besuchern, die das Festivalgelände verlassen, wird erneuter Einlass nur gewährt, wenn sie ein verschlossenes, unversehrtes Wristband um das Handgelenk tragen. Unverschlossene Wristbands verlieren ihre Gültigkeit und werden entwertet.

1.5.2. Beim Zutritt zum Festivalgelände kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt werden (z.B. Fahrzeugkontrollen, Taschenkontrollen). Der Ordnungsdienst ist angewiesen, insbesondere beim Betreten des Infields und sämtlichen Zelten & Bühnen

 

1.5.3. sowie Wacken Plaza & Wacken Center eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.

1.5.4. Auf dem gesamten Eventgelände, vgl. Nr. 3 dieser AGB, gilt ein Taschenverbot. Dazu gehören sämtliche mitgebrachte Taschen, Rucksäcke und ähnliche Behältnisse. Ausgenommen von diesem Taschenverbot ist das vom Veranstalter an jeden Gast ausgeteilte sogenannte „MetalBag“ der Jahre 2017/2018/2019/2021 und Taschen bis zu einer maximalen Größe von 30cm x 20cm x 5cm.

1.5.5. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Festivalgelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen gem. Ziff. 8, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder der Besucher eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren Eintrittskarte und Wristband ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.

1.6. Cashless Payment

1.6.1. Der Veranstalter behält sich vor ein Cashless Payment System zum kontaktlosen elektronischen Bezahlen in Teilen oder ganzheitlich einzuführen. Art und Umfang werden alleine vom Veranstalter bestimmt, es besteht kein Anspruch auf bestimmte Bezahlverfahren.

1.7. Verbotene Gegenstände

1.7.1. Auf dem gesamten Festivalgelände sind verboten;

1.7.2. Glasflaschen jeder Art, Tiere/Haustiere, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), sogenannte Selfiesticks, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, Drohnen, Brennholz, Sperrmüll (alte Sofas, Sessel, Baumaterial, Holz etc.) Shirts von Bands mit verfassungsfeindlichem und verbotenem Hintergrund sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art. ohne vorherige schriftliche Genehmigung Foto-, Film-, Videokameras oder sonstige Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen.

1.7.3. Auf dem Festivalgelände, dem (Infield und den Vorplätzen sowie auf den unmittelbar angrenzenden Flächen), in sämtlichen Veranstaltungszelten auf dem Gelände, auf  Bühnen sowie dem Wacken Plaza & Wacken Center, sind aus Gefährdungsgesichtspunkten zudem nicht erlaubt: jegliche Form von Glasbehältern (auch Parfümflaschen), Camelbags, Kanister, Plastikflaschen, PET Flaschen, Trinkhörner, Dosen (auch Haarspray, Deo etc.), CS-Gas, Pfefferspray, Nietenarmbänder, Nietenhalsbänder und Gürtel mit hochstehenden oder angespitzten Nieten oder Nieten mit einer Länge von mehr als 1,5 cm, Ketten, Fahnenstangen, Stöcke, Patronengürtel und/oder sonstige Trinkbehälter, eigene Lebensmittel, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse.

1.7.4. Der Veranstalter ist berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.

1.8. Hausrecht; Verhaltensregeln; Fotografieren und Filmen

1.8.1. Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Auf dem Festivalgelände gilt die Haus- bzw. Festivalgeländeordnung sowie die Besucher-, Park- und Campingordnung des Veranstalters. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten. Besuchern ist es untersagt, auf dem Festivalgelände:

1.8.2. verbotene Gegenstände (Ziff. 8) mitzuführen,

1.8.3. körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben,

1.8.4. Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen,

1.8.5. die “Wall of Death“ oder den „Circle Pit“ auszuüben,

1.8.6. außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten,

1.8.7. bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen,

1.8.8. gewerbliches Pfandsammeln zu betreiben und dafür sog. „Bunkerzelte“ zur Aufbewahrung und Lagerung aufzustellen.

1.8.9. ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen. Werbemaßnahmen gleich welcher Art, d.h. Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, einer Weltanschauung oder Religion, einer Gewerkschaft oder Partei, eines Unternehmens oder einer Marke, das Verteilen oder Präsentieren von politischen oder religiösen Inhalten gleich in welcher Form (z.B. auf Büchern, Flugblättern, Bannern, Schildern, elektronischen Geräten, etc.) sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind auf dem gesamten Festivalgelände grundsätzlich untersagt.

1.8.10. Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind, und auf die Bühnen, Zelte, Traversen oder ähnliches zu klettern.

1.8.11. Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten.

1.8.12. Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom Festivalgelände verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht oder versucht ein Besucher beim „Wacken Wednesday 2021“ eine Straftat (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von dem Festivalgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.

1.8.13. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher vom Veranstaltungsort, verlieren die Eintrittskarte und das Wristband ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.

1.9. Besondere Maßnahmen des Infektionsschutzes

Der Veranstalter behält sich vor notwendige Maßnahmen des Infektionsschutz zum Schutz der Teilnehmer der Veranstaltung durchzuführen. Mögliche vom Veranstalter durchgeführte Maßnahmen und Verhaltensregeln sind strengstens zu befolgen. Das Missachten der Maßnahmen und Regeln führt zum Ausschluss von der Veranstaltung des „Wacken Wednesday“ sowie auch von der Veranstaltung „Wacken Open Air 2021“.

1.10. Absage oder Abbruch einer Veranstaltung; Programmänderungen

1.10.1. Wird der „Wacken Wednesday“ abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr.

1.10.2. „Der Wacken Wednesday“ wird bei jeder Witterung durchgeführt, sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird der „Wacken Wednesday 2021“ sofort abgebrochen oder zeitweise unterbrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch des „Wacken Wednesday 2021“ aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

1.10.3. Aufgrund des Covid 19-Virus ist unsicher, ob Veranstaltungen im Jahr 2021 stattfinden können. Im Fall der Absage der Veranstaltung aufgrund einer behördlichen Anordnung wegen des Covid 19-Virus gelten die vorstehenden Ziffern 1.09.1 und 1.09.2. Sie gelten entsprechend, wenn der Veranstalter aufgrund des Covid 19-Virus nach Abwägung aller Umstände zu der Einschätzung gelangt, dass ein Festival abgesagt werden muss, insbesondere wegen einer Gefahr für Leib und Leben der am Festival Beteiligten oder der Festivalbesucher, aufgrund von Einreisebeschränkungen der am Festival Beteiligten oder der Festivalbesucher oder wegen Vertragskündigungen durch Dritte, wie Subunternehmer, für die der Veranstalter keinen Ersatz beschaffen kann.

1.10.4. Ein Festivalticket berechtigt zum Besuch der Konzerte und Begleitveranstaltungen des „Wacken Wednesday 2021“ auf dem Festivalgelände des Wacken Open Air 2021. Im Falle von Programmänderungen, der Absage einzelner Shows oder Programmpunkte, Streichung einzelner Konzerte aus dem Programm, hat der Besucher daher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter des „Wacken Wednesday 2021“f gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen. Änderungen wird der Veranstalter unverzüglich auf www.wacken.com bekannt geben.

1.11. Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke

1.11.1 Dem Besucher ist bewusst, dass insbesondere vor den Bühnen eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstalter sorgt durch geeignete technische Ausstattung, Lautstärkebegrenzung sowie die Auswahl der individuellen Veranstaltungsorte dafür, dass der Besucher vom Schallpegel der Performances keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen sowie einen Platz vor den jeweiligen Bühnen zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.

1.12. Jugendschutz - Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

1.12.1. Kinder und Jugendliche unter 6 Jahren haben keinen Zutritt auf das Eventgelände (Infield und Vorplätze). Kinder und Jugendliche im Alter von 6-16 dürfen das Eventgelände (Infield und Vorplätze) in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person betreten. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG). Eintritt frei ist für Kinder bis einschließlich 12 Jahren.

1.12.2. Jugendliche im Alter von 16 und einschließlich 17 Jahren, d.h. unter 18 Jahren, dürfen sich nach 24.00 Uhr nur noch auf dem Campinggelände aufhalten. Entsprechende Einschränkungen bestehen für alle Kinder und Jugendlichen.

1.12.3. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen.

1.13. Haftungsbeschränkung

1.13.1. Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

1.13.2. Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Beschränkung unberührt.

1.13.3. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen. Das Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen bzw. dem Campinggelände geschieht auf eigene Gefahr.

1.13.4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

1.14. Recht am eigenen Bild

1.14.1. Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern sowie zur Bewerbung des Wacken Open Airs, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der DSGVO werden eingehalten.  Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.

1.15. Anwendbares Recht; Sonstiges

1.15.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

1.15.2. Es gelten unsere AGB in der jeweils gültigen Fassung, der Veranstalter behält sich vor Änderungen vorzunehmen. Diese Änderungen werden nur in solchen nachbezeichneten besonderen Fällen vorgenommen. Zu diesen Fällen gehören insbesondere Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie veränderte Vorgaben der örtlich zuständigen Behörden. Derartige Änderungen kann widersprochen werden. Ein Widerspruch muss fristgerecht binnen einer Frist von einem Monat schriftlich beim Veranstalter eingehen.

2. Besucher-, Park- und Campingordnung – W:O:A 2021

2.1. Hausrecht

2.1.1. Der Veranstalter übt das Hausrecht auf dem gesamten Festivalgelände aus. Sie kann dieses Recht auf Dritte übertragen. Anweisungen des Ordnungs- und Verkehrsdienstpersonals ist Folge zu leisten.

2.1.2. Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise auf der offiziellen Homepage des Veranstalters und der offiziellen Festival App.

2.1.3. Bei Zuwiderhandlung gegen die Besucher-, Park- oder Campingordnung oder wenn ein Verstoß gegen die Besucher-, Park- und Campingordnung bevorsteht, kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Die Eintrittskarte, das Festivalbändchen oder sonstige Zutrittsberechtigungen verlieren ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Der Veranstalter behält sich Schadensersatzansprüche gegen Jedermann vor, der schuldhaft auf dem Festivalgelände einen Schaden verursacht. Begeht ein Besucher auf dem Festivalgelände eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches (insbesondere aber nicht abschließend: Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung, Betrug, Verletzung der Markenrechte und sonstigen gewerblichen Schutzrechte des Veranstalters etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von dem Festivalgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.

2.1.4. Den Weisungen des Ordnungspersonal ist unbedingt Folge zu leisten.

2.2. Zugang / Fahrzeuge / Personenkontrollen

2.2.1 Der Zugang und Aufenthalt auf dem Festivalgelände ist nur mit gültiger und nicht entwerteter Eintrittskarte bzw. Zugangsberechtigung oder mit entwerteter Eintrittskarte bzw. Zugangsberechtigung und gültigem, unversehrtem Original Festivalband (auch Wristband genannt) erlaubt. Die Zugangslegitimationen sind unaufgefordert vorzuweisen.

2.3. Wetter

Das Camping- und Festivalgelände ist den Wetterverhältnissen ausgesetzt. Die Besucher sind verpflichtet sich regelmäßig selbst über den Wetterverlauf und insbesondere das Herannahen kurzfristiger Wetterereignisse (Gewitter, Hagel, Sturm etc.) zu informieren.

2.4. Rechte am eigenen Bild / Einwilligung

Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien des Veranstalters zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere aber nicht abschließend zur Berichterstattung in allen eigenen Medien, eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern sowie zur Bewerbung des Wacken Open Airs. Diese Daten können zur journalistischen Auswertung genutzt werden.

2.5. Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen, ausgenommen davon sind Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2.6. Sicherheitshinweise

Die Besucher sind verpflichtet die Sicherheitshinweise des Veranstalters zu beachten. 

3. Alternative Streitbeilegung für Verbraucher

3.1. Sofern der Käufer, der Verbraucher ist und das Ticket online erworben hat, so weist der Veranstalter darauf hin, dass die Europäische Kommission ab dem 15.02.2016 hier: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitstellt. Die E-Mailadresse des Veranstalters lautet: headquater@wacken.com

3.1.1. Sofern der Besucher das Ticket nicht online erworben hat, so weist der Veranstalter darauf hin, dass er nicht bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.

3.1.2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Ticket zu Zwecken erwirbt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Wacken, November 2020


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